| |  | Familienhebammen sind staatlich-examinierte Hebammen mit einer 200-stündigen Zusatzqualifikation. Ihr Einsatz findet bei Familien in besonderen Lebenslagen statt, wie zum Beispiel: - jugendliche Schwangere
- Frauen/Partner mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen
- Situationen häuslicher Gewalt
- Familiäre Überforderungen
- Kinder mit besonderem Förderbedarf (z.B. Frühchen, Behinderungen, etc.)
- Familien mit Migrationshintergrund und fehlender Einbindung in das Gesundheitssystem
- Familien die in sozialer Isolation leben
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 28 März 2008 )
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